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Wer
darf in der Türkei kaufen ?
In der Türkei dürfen Einwohner
aus den europäischen Ländern Deutschland, Österreich,
Schweiz, Niederlande, Belgien, Frankreich, Luxemburg, England,
Irland, Spanien, Italien, Polen, Dänemark, Schweden,
Finnland und Norwegen Immobilien erwerben.
Ist der Kauf einer
Immobilie sicher, gibt es so etwas wie ein Grundbuchamt ?
Ja, der Kauf einer Immobilie in der Türkei
ist sicher. Der eigentliche Verkauf kann nur vor dem Grundbuchamt,
in Türkisch: Tapuamt, abgeschlossen werden.
Das Grundbuch wird beim Tapuamt, einer Behörde der Stadtverwaltung
geführt. Die Urkunde die hierüber beim Kauf ausgestellt wird
heißt Tapu Senedi und stellt einen Auszug
aus dem Grundbuch als amtlichen Eigentumsnachweis dar, sie
genießt öffentlichen Glauben. Daraus folgt, dass nur die im
Grundbuch eingetragenen Belastungen auf dem Objekt lasten.
Vor dem Verkauf wird zudem geprüft, ob sonst noch Kommunalabgaben
der Gemeinde, in der das Objekt liegt, auf der Immobilie lasten.
Das Tapu ist u.a. mit dem Passfoto des rechtmäßigen Besitzers
der Immobilie versehen. Notare spielen in der Türkei beim
Kauf einer Immobilie keine Rolle. Sie können lediglich eingeschaltet
werden um die finanziellen Transaktionen sicher zu stellen.
Um zu gewährleisten, dass ein ausländischer Bewerber auch
versteht, was beim Tapuamt verhandelt wird, ist gesetzlich
vorgeschrieben einen vereidigten Dolmetscher
hinzu zu ziehen. Zum eigentlichen Verfahren: Käufer und Verkäufer
gehen zum Tapuamt und legen dort je 2 Passbilder, Vatername
(eine übliche Maßnahme in der Türkei, um aufgrund der Abstammung
sichere Identifikationen vornehmen zu können, z.B. im Falle
von Namensgleichheiten: Murat, Sohn des.... . Bei Ausländern
wird hiervon nicht abgewichen) und Personalausweise vor und
erklären ihre Kaufabsicht.

Wie
lange dauert das ganze Verfahren ?
Andere Länder - andere Abläufe:
Es dauert schon etwas, aber keine Sorge, es klappt auch. Woher
erklären sich die Verfahrenszeiten? Wenn der Kauf beim
Tapu amt (dies erledigen seriöse
Vertreter für Sie) beantragt wurde, wird mit einem Katasterauszug
zunächst eine obligatorische Anfrage bei der Militärverwaltung
in Izmir (Agäisküste) vorgenommen. Dies ist deswegen
nötig, da das türkische Grundbuchgesetz vorsieht,
das generell - außer in Sperrgebieten - Grundbesitz
erworben werden kann ( § 2644 Türkischen Grundbuchgesetzes).
Und diese notwendige Prüfung findet obligatorisch in
Izmir statt, stellt aber eher eine reine Formsache dar. (Im
Spätsommer 2004 bis Frühjahr 2005 kam es aufgrund
von Verwaltungsstrukturreformen zu extrem langen Bearbeitungszeiten).
Die normale Wartezeit, bis die Anfrage beantwortet aus Izmir
zurückkommt, beträgt ca. 9 - 13 Wochen.

Wie wird die Bezahlung
geregelt ?
Beim Abschluss eines Kaufvorvertrages,
z.B. mit einem seriösen Maklerbüro in Alanya, wird
eine Anzahlung von 10 - 20 % der vereinbarten Kaufsumme als
Anzahlung fällig, um die Ernsthaftigkeit der Kaufabsicht
zu dokumentieren. Es kann ein notarieller Vertrag zur Regelung
der schuldrechtlichen Fragen abgeschlossen werden in der Türkei
(die Kosten hierfür sind erheblich niedriger, als z.B.
in Deutschland). Dann fliegen Sie erst einmal wieder heim
ins (kalte) Heimatland. Wenn die Unterlagen aus Izmir zurück
sind, müssen Sie noch einmal (vermutlich gern) nach Alanya
kommen. Jetzt erst wird nach Eigentumsübergang beim Tapuamt
- Zug um Zug - der Rest der Kaufsumme fällig. Regelungen
für unbare Transaktionen, oder Zahlungen über Anderkonten,
sind dann ja bereits vertraglich geregelt. Für Sie als
Käufer vergehen aber mindestens zwei Monate, bis Sie
die restliche Kaufsumme zu zahlen haben.
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